Rosenkranzmonat Oktober
Falls Sie in unserer Gemeinde 'St.Hubertus und Mariä Geburt' wohnen
und zu persönlichen Anlässen ein größeres Fest feiern möchten,
können Sie sich gegen eine Gebühr und Stellung einer Kaution unsere
Pfarrheime mieten. Die Termine (s.u.) müssen Sie jedoch früh genug
direkt mit einem Pfarrbüro oder Büro
absprechen. Pfarrliche Veranstaltungen haben Vorrang. Ihre
Vermietungsanfrage wird erst 3 Monate vor dem Termin fest!
Im Pfarrheim St.Hubertus ist eine Vermietung an Privatpersonen für
private Feiern nicht erlaubt. Es werden nur Reueessen (nach einer
Beerdigung) im Pfarrheim gestattet. Die Pfarrheime St.Bruder Klaus,
St. Mariä Geburt und St. Pius X. können aber gemietet werden. Gerade
St. Pius X. bietet sich für eine Grillveranstaltung an. Im Innenhof
kann in normalen Grills gegrillt werden. Ein offenes Feuer ist nicht
gestattet.
Sie finden die Unterlagen mit Stand vom September 2022 unter: https://pfarrgemeinderat.wordpress.com/2022/11/06/hausordnung-der-pfarrheime-mietvertrag-nutzungs-und-vermietungsbedingungen/